| 
        
 STAAT  | 
        ||
 
          
          
 
 
  | 
        Aedil
           Das Amt des Aedilen wurde 494
          v.Chr. gemeinsam mit dem Amt des  Volkstribunen geschaffen und ein Jahr
          später erstmals zur Wahl gestellt. Bis 366 v.Chr. war das Aedilat nur
          den Plebejern zugänglich. Die beiden aediles plebeii wurden
          vom concilium plebis, der Volksversammlung, für ein Jahr gewählt
          und sassen dem Gremium auch vor. Ihre ursprüngliche Aufgabe lag in
          der Unterstützung der Volkstribunen bei ihrer Arbeit. Aus diesem
          Grund genossen sie ebenfalls Immunität. Dies führte weiters dazu,
          dass man ihnen die Leitung des Polizeidienstes übertrug. Ein
          wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit war die Verwaltung und Aufsicht über
          die plebejischen Tempel (samt deren Kassen) und Spiele. Mit der Zeit erweiterte sich der
          Aufgabenbereich und die Patrizier erhielten mit den aediles curules
          ebenfalls zwei Amtsträger. Diese wurden von den Tributarkomitien für
          ein Jahr gewählt und genossen keine Immunität. Dafür hatten sie
          Anrecht auf den kurulischen Stuhl und durften die Auspizien überwachen.
          Die kurulischen Aedilen leiteten die Tributarkomitien und beriefen sie
          ein. In der Rechtsprechung oblag ihnen die Leitung bei Zivilprozessen
          wegen Beleidigungen. Ähnlich ihrer plebejischen Pendants
          beaufsichtigten sie die patrizischen Tempel und wachten über die
          grossen Spiele der Patrizier. Schon bald näherten sich die Aufgaben
          der plebejischen und der kurulischen Aedilen derart an, dass sie ein
          Viermannkollegium bildeten. Die Aedilen besassen nun die potestas
          (Amtsgewalt im eigenen Verwaltungsbereich), nicht aber das imperium
          (allgemeine Amtsgewalt). Ihr Aufgabenbereich umfasste drei Bereiche.
          Die cura urbis mit der Aufsicht über Instandhaltung und
          Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr. Dazu zählte auch die
          Einhaltung der Marktordnung, die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen
          und der öffentlichen Brunnen. Bei Prozessen vor den Tributarkomitien
          übernahmen sie den Vorsitz. Der zweite Bereich war die cura
          annonae, der die Aufsicht über Speicher und Magazine, die
          Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr sowie die Organisation der
          Getreideverteilung umfasste. Als letzte Verantwortung oblag ihnen mit
          der cura ludorum noch die Organisation der öffentlichen
          Spiele. Im Sinne des antiken Amtsverständnis
          übten sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus.
          Im Laufe der Zeit entwickelte sich aus ihren Edikten ein allgemein
          anerkanntes Handelsrecht. Das Amt der beiden aediles plebeii
          war nur Plebejern zugänglich. Für die aediles curules musste
          man dem Senatoren- oder Ritterstand entstammen. Das Aedilat war seit der mittleren Republik das gefürchtetste Amt in Rom. Infolge mangelnder materieller Ausstattung von Seiten des Senats, waren die Amtsinhaber gezwungen eigenes Geld zur Verfügung zu stellen. Damit konnte man aber auch die Gunst des Volkes gewinnen und so seiner Karriere einen grossen Schub geben. Dies war auch der Grund, warum in der Kaiserzeit mehr und mehr Aufgaben der Aedilen vom Kaiser übernommen wurde. Dazu wurden eigene Beamte ernannt. So für die Organisation der Spiele oder die Getreideverteilung.  | 
        
 
        Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut.  | 
    |
| 
           Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "", Lexikon der römischen Welt", F.M.Ausbüttel "Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches", W.Eck "Die Verwaltung des römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit", C.Scarre "Die römischen Kaiser", "Der kleine Pauly"  | 
    |||
| 
           Sie wollen Fragen stellen, Anregungen
          liefern oder sich beschweren?  | 
        (PL)  | 
    ||