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STAAT |
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Dictator
Die Diktatur war ein
ausserordentliches Magistrat, das dem Inhaber überragende
Machtbefugnisse für eine begrenzte Zeit, jedoch maximal sechs Monate,
garantierte. Der Dictator wurde von einem Consul unter ehemaligen
Magistraten ausgewählt und vom Senat ernannt. Im Sinne der
Kollegialität hatte er das Recht sich einen Partner hinzuwählen zu
lassen. Alle anderen im Amt befindlichen
Magistrate waren ihm untergeordnet. Er brauchte niemandem Rechenschaft
abzulegen und konnte unabhängig und allmächtig seinen Geschäften
nachgehen. Im Gegensatz zu den Consuln konnte er das militärische
Kommando auch innerhalb des Pomeriums (rechtlich-sakrale Stadtgrenze)
der Hauptstadt ausüben. Aus alter Tradition heraus
ernannte er mit dem magister equitum den Führer seiner
Reiterei. Daran erkennt man, dass die Diktatur meist in kriegerischen
Notsituationen Verwendung fand. Als äusseres Zeichen hatte er Anrecht
auf 24 Liktoren. Sulla und Caesar waren die
letzten Dictatoren Roms, die jedoch beide ihr Amt illegal angetreten
hatten. Caesar hatte sich sogar zum Dictator auf Lebenszeit ernennen
lassen. Dies stand eindeutig der römischen Tradition entgegen. Nach
seiner Ermordung wurde das Amt durch Marcus Antonius 44 v.Chr.
abgeschafft. |
Auch Rom wurde nicht an einem Tag erbaut. |
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Quellen: H.Pleticha & O.Schönberger "Die Römer", J.-C.Fredouille "", Lexikon der römischen Welt", F.M.Ausbüttel "Die Verwaltung des römischen Kaiserreiches", W.Eck "Die Verwaltung des römischen Reiches in der hohen Kaiserzeit", C.Scarre "Die römischen Kaiser", "Der kleine Pauly" |
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(PL) |
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